Der Islam ist die Religion, die alle Bedürfnisse des Menschen in bester und gerechter Weise sättigt. Islam bezieht auch darüber Stellung, was etwa mit dem hinterlassenen Vermögen eines Verstorbenen geschehen soll. In Anbetracht der Notwendigkeit der Erbverwaltung hat Allah im Heiligen Qur'an eindeutige Erbanteile festgelegt, wodurch die Erbteilung unter den Hinterbliebenen in einer gerechten Weise durchgeführt werden kann.

Das islamische Erbrecht unterscheidet sich vom Erbrecht in anderen Religionen darin, dass es auf eine faire Verteilung der Reichtümer und gleichen Entwicklungschancen für alle abzielt. Islam lehnt ab, dass das gesamte Vermögen des Verstorbenen dem Erstgeborenen zufließt oder Frauen vom Erbrecht ausgeschlossen werden oder Kinder das Erbrecht ihrer Eltern entziehen. Das islamische Erbrecht sieht vor, dass die Erbschaft nicht von einigen wenigen angehäuft wird, sondern im Umlauf gebracht wird. Dies trägt zur Stabilität des Wirtschaftssystems bei.

Die folgenden Verse aus dem Heiligen Qur’an formen die Basis des Erbrechts im Islam: Sie legen das allgemeine Prinzip der sozialen Gleichstellung beider Geschlechter, des Mannes und der Frau, dar. Beiden wird, unabhängig vom Volumen und Wert, ein bestimmter Anteil am Vermögen zugesprochen:

لِلرِّجَالِ نَصِيبٌ مِمَّا تَرَكَ الْوَالِدَانِ وَالْأَقْرَبُونَ وَلِلنِّسَاءِ نَصِيبٌ مِمَّا تَرَكَ الْوَالِدَانِ وَالْأَقْرَبُونَ مِمَّا قَلَّ مِنْهُ أَوْ كَثُرَ نَصِيبًا مَفْرُوضًا□ 4:8 „Den Männern gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen; und den Frauen gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen, ob es wenig sei oder viel – ein bestimmter Anteil.“

وَلِكُلٍّ جَعَلْنَا مَوَالِيَ مِمَّا تَرَكَ الْوَالِدَانِ وَالْأَقْرَبُونَ(…) 4:34 „Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für das, was Eltern und Verwandte hinterlassen“ (…)

Der Islam vertritt die Ansicht, dass der wahre Erbe und Eigentümer Allah ist, denn der Mensch kommt mit leeren Händen auf die Welt und lässt alles hinter sich zurück. Das Eigentumsrecht des Menschen ist somit befristet. Als eigentlicher Erbe und Eigentümer hat Allah in Heiligen Qur'an bestimmte Erbanteile festgesetzt. Die Anteilhöhe ist dabei abhängig von der Verantwortung eines Erblassers in seinem Leben gegenüber den Erben. Der Grund dieser Festsetzung der Anteilhöhe wird nach Ausführung des Erbrechts wie folgt beschrieben:

(…)آبَاؤُكُمْ وَأَبْنَاؤُكُمْ لَا تَدْرُونَ أَيُّهُمْ أَقْرَبُ لَكُمْ نَفْعًا فَرِيضَةً مِنَ اللَّهِ إِنَّ اللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمًا□ 4:12 (…) „Eure Eltern und eure Kinder: ihr wisst nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. Eine Verordnung von Allah – wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.“

Die Ausführungen der Erbschaft sind ein Bestandteil der göttlichen Wegweisung und Rechtleitung. Im Heiligen Qur'an heißt es dazu: (…)يُبَيِّنُ اللَّهُ لَكُمْ أَنْ تَضِلُّوا وَاللَّهُ بِكُلِّ شَيْءٍ عَلِيمٌ 4:177 „(…) Allah macht euch das klar, damit ihr nicht irrt; und Allah weiß alle Dinge wohl.“

Im Grunde bilden drei Verse der 4. Sure Al-Nisa (Nr. 12, 13 und 177) den Kern des islamischen Erbrechts. Darin hat Allah die Erbanteile ausgeführt.

يُوصِيكُمُ اللَّهُ فِي أَوْلَادِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الْأُنْثَيَيْنِ فَإِنْ كُنَّ نِسَاءً فَوْقَ اثْنَتَيْنِ فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَ وَإِنْ كَانَتْ وَاحِدَةً فَلَهَا النِّصْفُ وَلِأَبَوَيْهِ لِكُلِّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا السُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِنْ كَانَ لَهُ وَلَدٌ فَإِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ وَلَدٌ وَوَرِثَهُ أَبَوَاهُ فَلِأُمِّهِ الثُّلُثُ فَإِنْ كَانَ لَهُ إِخْوَةٌ فَلِأُمِّهِ السُّدُسُ مِنْ بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصِي بِهَا أَوْ دَيْنٍ آبَاؤُكُمْ وَأَبْنَاؤُكُمْ لَا تَدْرُونَ أَيُّهُمْ أَقْرَبُ لَكُمْ نَفْعًا فَرِيضَةً مِنَ اللَّهِ إِنَّ اللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمًا□ 4:12 „Allah verordnet euch in Bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist´s nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wisst nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. Eine Verordnung von Allah – wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.“