In einer Überlieferung heißt es: Der Heilige Prophet (saw) sagte: „Allah der Erhabene hat dem Reisenden die hälfte des Gebets erleichtert und der schwangeren oder stillenden Frau das Fasten erleichtert. (Tirmidhi; Abwaab-us-Saum) Hadhrat Musleh Maud (ra) sagte diesbezüglich: „Wenn diese beiden Frauen, befreit sind von ihrer Bürde, dann sollen sie ihre Fastentage nachholen. Wenn sie dazu in der Lage sind, sollten sie die Fidya zahlen, um so von den Segnungen des Monats Ramadan zu profitieren, da sie von der Anbetung durch das Fasten nicht teilhaben konnten. Wenn sie nicht dazu in der Lage sind, die Fidya zu zahlen, dann reichen die nachgeholten Fastentage aus. Wenn eine Frau in eine solche Situation kommt, dass sie zu einer Zeit stillend ist und zur nächsten Zeit wieder schwanger wird, dann sind ihr die Fastentage verziehen und die Fidya reicht aus.