Sobald das Gesetz eines Landes, in die fundamentalen Lehren des Islam eingreift, d.h. einem Muslimen verbietet, an Allah dem Propheten Muhammad (saw) zu glauben, seine täglichen Gebete zu beten, zu Fasten, Almosen zu zahlen, oder die Pilgerfahrt zu verrichten, ab diesem Punkt, ist der Muslim verpflichtet in ein Land auszuwandern, in dem er seine religiöse Freiheit praktizieren kann. Solange das Gesetz die religiöse Freiheit bietet, sollte ein Muslime vollkommene Loyalität zu seinem Land haben. In Deutschland darf man nur maximal eine Frau gesetzlich heiraten, es ist aber nicht verboten, mit mehreren Frauen zusammen zu leben. Demnach hindert das Gesetz keinen Muslimen daran, eine Mehrehe einzugehen, da im Islam das „Nikah-Gebet“ grundlegende Vorrausetzung für eine Heirat ist. Wenn dieses Gebet absolviert wurde, ist man islamisch verheiratet. Da dieses Gebet, ein islamisches Gebet ist und kein gesetzliches, kann jede muslimische Richtung hier in Deutschland eine Mehrehe eingehen Es gibt auch zahlreiche nicht muslimische Männer, die mehrere „Freundinnen“ haben. Der Islam lehrt aber die islamische Ehe, mit all ihren Rechten und Pflichten einzugehen. Demnach ist es weder Gesetzeswidrig noch unislamisch hierzulande eine Mehrehe einzugehen.