Jede körperlich reife und physisch als auch mental gesunde muslimische Person, welche nicht auf Reisen ist, ist verpflichtet zu fasten. Eine reisende oder kranke Person, soll gemäß dem Islam die Fastentage später nachholen. Wer chronisch erkrankt ist und keine Hoffnung auf Genesung hat, seien es ältere Menschen oder eine schwangere/stillende Frau, diese sollen das als Ausgleich die Fidya (Speisung eines Armen) zahlen. Im Heiligen Koran heißt es:
„Wer von euch aber krank oder auf Reisen ist, (der faste) an ebenso vielen anderen Tagen; und für jene, die es schwerlich bestehen würden, ist eine Ablösung: Speisung eines Armen.“ (2:185)