Das Fasten gebietet uns nicht, dass wir alltägliche Arbeiten liegen lassen. Wenn aufgrund alltäglicher Arbeit, für einen Menschen das Fasten nicht mehr auszuhalten ist, dann zählt er zu der Kategorie der Kranken und ist befreit vom Fasten. Jedoch ist er diesbezüglich für jeden seiner Schritte selbst verantwortlich und Allah der Erhabene wird ihn entsprechend seines Zustands und seiner Absichten richten. Der Mensch ist bezüglich seinem eigenen Zustand, selbst der Rechtsgelehrte.