Wenn eine Person es nicht mehr aushält, dann sollte sie den Fastentag nachholen. Die Person ist nicht verpflichtet Fidya zahlen aber kann es gemäß dem eigenen Zustand gerne tun. Sie muss auch keine Buße verrichten. Die Buße, des 60 tägigen Fasten, gilt nur dann, wenn die Person ohne jeglichen Notwendigkeit mit Absicht das Fasten bricht.