Das Wort „Dschinn“ stammt von „ǧanna“ ab, was bedeutet: bedeckt sein, verborgen, versteckt oder geschützt. Nach seiner Wortableitung heißt „Dschinn“ das, was ein Ding versteckt, bedeckt, verdunkelt oder was immer verborgen ist oder unsichtbar bleibt oder unsichtbar wird. Nach der allgemeinen Auffassung sind Dschinn Wesen, die für uns unsichtbar sind, und wir können sie nur sehen, wenn sie sich selbst uns enthüllen. Der Glaube an die Existenz solcher Geistwesen ist weit verbreitet und findet sich in allen Zeitaltern. Das Wort „Dschinn“ findet im Qurʾan und auch in der Hadith mit unterschiedlicher Bedeutung Erwähnung, die alle auf den beiden grundlegenden Bedeutungen des Wortes basieren, nämlich: a) das, was versteckt oder verborgen bleibt, und b) das, was versteckt, verbirgt oder bedeckt. In keinem Fall aber wird „Dschinn“ für eine andere als die menschliche Gattung verwendet. Das Wort „Dschinn“ im Qurʾan hat folgende Bedeutungen: 1. Böse Geister, die üble Gedanken einflüstern und Beauftragte Satans sowie seine Verkörperung sind (114:6, 7). 2. Einige eingebildete Wesen, die von den Ungläubigen verehrt werden, aber nirgendwo auf der Welt existieren (34:42). 3. Die Einwohner hügeliger Gegenden (55:16, 40, 57). 4. Menschen, die fremden Religionen angehören (34:13). 5. Grausame und wilde Völker, die unzivilisiert sind, keinem Gesetz unterliegen und wegen ihres hitzigen und rebellischen Verhaltens „Dschinn“ genannt werden (15:28). 6. Hochgestellte und mächtige Menschen, die der schwachen und armen Klasse entgegengesetzt sind und aufgrund ihres zurückgezogenen Lebens sowie der seltenen Interaktion mit der allgemeinen Öffentlichkeit „Dschinn“ genannt werden (6:128).