Wenn behauptet wird, eine Frau erbe nur halb so viel wie ein Mann, so ist diese pauschale Aussage zunächst einmal falsch. Das islamische Erbrecht ist kompliziert und berücksichtigt die Verwandtschaftsnähe und Familienkonstellationen. Dies führt dazu, dass die Frau in elf Fällen genau so viel wie erbt wie der Mann und in 14 Fällen doppelt so viel wie der Mann im selben Verwandtschaftsverhältnis. Bei- spielsweise erbt die Mutter einer verstorbenen kinderlosen Frau ein Drittel, ihr Ehemann die Hälfte und der Vater nur ein Sechstel, also halb so viel wie die Mutter (Sura 4:12). In vier Fällen erbt sie weniger als der Mann. Dass ein Sohn etwa doppelt so viel erbt wie die Tochter liegt daran, dass er als Mann nach islamischen Recht finanziell verantwortlich ist für den Unterhalt der gesamten Familie. Das Geld, das eine Frau erbt, muss sie nicht für die Familie aufwenden, es gehört ihr allein. Das Prinzip hinter dieser Verteilung fußt also auf Gerechtigkeit.