Dem Islam wird eine Benachteiligung der Frau in jeglicher Hinsicht vorgeworfen. Verschiedene Lehren des Islam werden angeführt um zu beweisen, dass die Frau im Islam minderwertig und benachteiligt wird. Es folgt einer der berühmtesten Vorwürfe gegen den Islam: Die Frau habe nur das Recht, die Hälfte von dem zu erben, was der Mann erbt. So heißt es im Heiligen Koran: „Allah verordnet euch in Bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist´s nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wisst nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. Eine Verordnung von Allah – wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.

Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt – männlich oder weiblich –, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich in ein Drittel teilen zu (gleichen) Teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung – eine Vorschrift von Allah, und Allah ist allwissend, milde.“ (Sure 2:283) Hat der Islam somit der Frau das volle Erbrecht entzogen? Ist die Religion des Islam gekommen, um die Frau ihrer Rechte zu berauben? Werfen wir einen Blick auf den historischen Kontext und die Stellung der Frau vor dem Islam. Zur damaligen Zeit, der Zeit der „Jahiliyya“ (Unwissenheit) hatte die Frau überhaupt kein Erbrecht, vielmehr wurde sie selbst als eine Art Erbstück angesehen. Sie hatte kein Recht auf Besitz, sondern war selbst der Besitz des Mannes. Einige Stämme hegten die Tradition Neugeborene Mädchen, aufgrund von Schande, zu begraben. Der Islam überhaupt gab der Frau einen Status, den zuvor keine andere Religion auf der Welt der Frau zugestand. Der Islam gab ihr als einzige Religion überhaupt ein Recht auf das Erbe und auf Besitztum. Darüber hinaus wurde den Frauen Rechte gegeben, die sie im Westen erst im späten 20. Jahrhundert erhielten. Beispielsweise das Wahlrecht, das Recht zu arbeiten, das Recht sich den Ehepartner auszuwählen, das Recht auf Scheidung, selbst an Kriegen haben zur islamischen Zeit mehrere Frauen teilgenommen. Ist das nun eine Religion, die Frauen sämtliche Rechte entziehen wollte? Kommen wir zurück auf die ursprüngliche Frage des halben Erbrechts. Um diese Tatsache zu verstehen, muss man sich ein Bild des islamischen Gesellschaftssystems machen. Das islamische Erbrecht und demzufolge das islamische Gesellschaftssystem ist vollkommen unterschiedlich im Vergleich zu all den anderen Systemen. In keiner Religion lassen sich so detailreich die Verteilung des Erbes wiederfinden wie im Islam. Somit ist der Islam eine Religion, die ein neues Erbsystem mit sich brachte. Was aber der Grund für diese spezielle Art der Verteilung ist, muss unter Berücksichtigung des sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes des Islam erforscht werden. Im sozialen und wirtschaftlichen System des Islam wurde die gesamte Verantwortung für den Unterhalt der Familie dem Ehemann aufgetragen. Selbst wenn, wie es manchmal vorkommt, die Frau ein eigenes Einkommen hat, das größer als das ihres Mannes ist, bleibt es die Verpflichtung des Mannes, für den Familienunterhalt zu sorgen. Die Ehefrau ist im Islam nicht dazu verpflichtet, zu den Haushaltsausgaben beizusteuern. Der Frau wurde im Gegenzug die Pflicht auferlegt, für eine gute Erziehung der Kinder und einen friedlichen Haushalt zu sorgen. Somit lehrt der Islam eine Rollenaufteilung zwischen Mann und Frau. Da der Mann aber nicht nur auf Basis des Erbes für das Einkommen sorgen kann, sondern auch dafür arbeiten muss, ist die Ungerechtigkeit, wenn man überhaupt von einer sprechen möchte, dem Mann zuzuordnen, da er mehr arbeiten muss und weniger bekommt. Aber genau aus diesem Grund wurde der Mann als der „Qawwam“ (Verantwortliche) im Koran bezeichnet, da er auch die physischen Voraussetzungen dafür erfüllt, jederzeit arbeiten zu können und so regelmäßig die Familie zu ernähren. Darüber hinaus ist es dem Mann auferlegt, für eine islamische Ehe eine Morgengabe (Mehar) an die Frau zu zahlen. Auch hier erhält die Frau einen Teil mehr als der Mann und auch hier fallen für den Mann zusätzliche Ausgaben an. Diese Dinge berücksichtigend erkennt man, dass der Mann im Islam höhere Ausgaben hat als die Frau und es somit auch vollkommen berechtigt ist, in Situationen wie dem Erbrecht einen Teil mehr zu bekommen bzw. wiederzubekommen, als die Frau. Andererseits lässt der Islam jedem Menschen die Freiheit, während seiner Lebzeiten mit seinem Vermögen zu machen, was er möchte. Auch hier erkennt man die universelle Lehre des Islam. Der Koran erinnert nur immer wieder die Menschen daran nicht ungerecht zu handeln und dass Allah die Ungerechten nicht liebt, jedoch lässt der Islam jedem die freie Entscheidung mit seinem Vermögen zu tun und zu lassen was man will, solange man keine Ungerechtigkeit ausübt. Anhand dieser Punkte lässt sich erkennen, dass die islamischen Lehre im Gesamtkontext in keinster Weise der Frau ihre Rechte entzieht, stattdessen den Status der Frau und ihrem Rang eine enorm hohe Stellung verweist, jedoch dabei das familiäre und gesellschaftliche Gleichgewicht beibehält.