In der Sura at-Tauba werden die Ereignisse, die auf den Einzug der Muslime in Mekka folgten, ausführlich besprochen. Wegen der besonderen Situation, die damals herrschte, scheinen einige Verse Anlass zu Kritik zu geben. Im folgenden werden diese Verse angeführt und ihr Hintergrund erläutert. Ebenso wird geschildert, wie der Prophet und seine Gefährten diese Anweisungen der Sura at-Tauba in die Tat umgesetzt haben:
„Eine Lossprechung Allahs und Seines Gesandten (von jeglicher Verpflichtung) gegenüber den Götzendienern, denen ihr etwas versprochen habt. So zieht denn vier Monate lang im Lande umher und wisset, dass ihr Allahs (Plan) nicht zuschanden machen könnt und dass Allah die Ungläubigen demütigen wird. Und eine Ankündigung von Allah und Seinem Gesandten an die Menschen am Tage der Großen Pilgerfahrt, dass Allah los und ledig ist der Götzendiener, und ebenso Sein Gesandter. Bereut ihr also, so wird das besser für euch sein; kehrt ihr euch jedoch ab, dann wisset, dass ihr Allahs (Plan) nicht zuschanden machen könnt. Und verheiße schmerzliche Strafe denen, die ungläubig sind. Mit Ausnahme jener Götzendiener, mit denen ihr einen Vertrag eingegangen seid, und die es euch nicht an etwas haben gebrechen lassen und nicht andere wider euch unterstützt haben. Diesen gegenüber haltet den Vertrag, bis zum Ablauf der Frist. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten. Und wenn die verbotenen Monate verflossen sind, dann tötet die Götzendiener, wo ihr sie trefft, und ergreift sie, und belagert sie, und lauert ihnen auf in jedem Hinterhalt. Bereuen sie aber und verrichten das Gebet und zahlen die Zakat, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig. Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Wort vernehmen kann; hierauf lasse ihn die Stätte seiner Sicherheit erreichen. Dies weil sie ein unwissendes Volk sind. “ (9:2ff.) Erläuterung: In diesen Versen der Sura at-Taubah wird geboten, gegen die Götzendiener zu kämpfen. Es geht hier nicht um eine Generalmobilmachung gegen alle Götzendiener. Vielmehr ist hier von solchen Götzendienern die Rede, die Verträge mit Muslimen hatten und diese einseitig brachen; das heißt im Klartext, dass sie sich vertraglich zu einer friedlichen Haltung verpflichtet hatten und diese einseitig aufkündigten, indem sie gegen die Muslime die Waffen erhoben. Deswegen soll gegen sie vorgegangen werden, bis sie ihre Angriffe beenden. Dies ist ein allgemein akzeptierter Grundsatz. Was diejenigen anbelangt, die die Verträge einhalten, gegen diese dürfen die Muslime keine Maßnahmen ergreifen, wie es auch im Quran 9:4 heißt: „Mit Ausnahme jener Götzendiener, mit denen ihr einen Vertrag eingegangen seid, und die es euch nicht an etwas haben gebrechen lassen und nicht andere wider euch unterstützt haben. Diesen gegenüber haltet den Vertrag, bis zum Ablauf der Frist.“ Also geht es in dieser Sura um die Bekämpfung der rebellierenden Parteien, die ihre Verträge durch ihre Aggressionen einseitig für nichtig erklärten. Doch bevor Maßnahmen gegen solche Vertragsbrecher eingeleitet werden, haben sie für die Dauer der vier heiligen Monate Zeit, sich zu überlegen, ob sie weiterhin im Kriegszustand verharren wollen oder aber zum Frieden zurückkehren wollen. Wenn sie sich hier nicht einsichtig zeigen und die ihnen gewährte Frist nicht nutzen, so werden die Muslime angewiesen, gegen sie vorzugehen und sie zu belagern. Selbst in einer solchen Situation werden die Muslime angehalten, fair zu sein. Laut diesen Versen haben diese Rebellen die Möglichkeit, Reue zu zeigen und den Islam anzunehmen. Oder sie können um Unterschlupf bitten, den die Muslime ihnen gewähren müssen, und dann müssen sie den Schutzsuchenden bis zu dem Ort bringen, wo er sich in Sicherheit glaubt (das heißt, wo er selbst hingehen will). (Zwangskonvertierung etwa zum Islam, wie hinsichtlich dieser Stelle des Quran von manchen vermutet wird, ist also ausgeschlossen, denn sonst machte gerade diese letzte Anweisung keinen Sinn.) Dabei hätten diejenigen, die bei den Muslimen Unterschlupf gefunden haben, die Gelegenheit, das Gotteswort (Quran) zu hören und so selbst einmal unmittelbar eine Meinung zum Islam zu bilden. Der Heilige Prophet (saw) hat in seinem ganzen Leben niemals solche Menschen, die bei ihm Schutz suchten, zwangsweise zum Islam bekehren wollen. Der Unterschlupf ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Davon kann sich jeder durch die Ereignisse überzeugen, die nach der Rückkehr der Muslime nach Mekka folgten. Der Prophet
verzieh allen Menschen, etliche unter ihnen hatten sich zuvor an den Muslimen vergangen und ihnen großes Unrecht getan. An diesem Tag erteilte der Prophet eine Generalamnestie. Ikrima, Sohn des Abu Jahl, der ein Erzfeind des Islams war, flüchtete zunächst aus Mekka. Aber dann wurde ihm von der Generalamnestie berichtet. Der Prophet vergab ihm ebenfalls bedingungslos. (Ibn Hisham II.) Kurzum, eine sorgfältige Lektüre des Quran und die Vorgehensweise des Propheten zu der Zeit, als die Gebote in diesen Versen offenbart wurden, zeigt eindeutig, dass hier nicht davon die Rede ist, die Götzendiener aus Mekka zu vertreiben. Nur sollten Maßnahmen gegen jene ergriffen werden, die Aggressionen und Anschläge gegen die Muslime nicht beenden wollten und daher für stetigen Unfrieden im Lande verantwortlich waren. Solche Friedensstörer werden von den Regierungen heute noch von der Gesellschaft ferngehalten, sei es durch Gefängnisstrafen oder durch Landesverweise. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden. Verantwortlich dafür sind sie selbst, weil sie nicht aufhören, Unruhe zu stiften.
Dann lesen wir weiter:
„Wenn sie aber nach ihrem Vertrag ihre Eide brechen und euren ‚Glauben schmähen’, dann bekämpfet die Führer des Unglaubens – sie halten ja keine Eide –, auf dass sie ablassen. Wollt ihr nicht kämpfen wider ein Volk, das seine Eide gebrochen hat und das den Gesandten zu vertreiben
plante – und sie waren es, die zuerst (den Streit) wider euch begannen? Fürchtet ihr sie etwa? Allah ist würdiger, dass ihr Ihn fürchtet, wenn ihr Gläubige seid. Bekämpfet sie; Allah wird sie strafen durch eure Hand und sie demütigen und euch helfen wider sie und Heilung bringen den Herzen eines gläubigen Volks.“ (9:12-14) Erläuterung: In diesem Vers wird Erlaubnis erteilt gegen jene vorzugehen, die gegen die gültige Rechtsordnung verstoßen. Das Wort „Deen“ ( دﯾﻦ ) hat auch die Bedeutung von Gesetz und Regierung. Das Wort Ta’an ( طﻌﻦ ) hat die Grundbedeutung, etwas mit einem Speer zu verletzen. (Lisan) Unter ta’anu fi Deenikum ist ein Gesetzesbruch bzw. Rebellion zu verstehen. Dabei soll beachtet werden, dass die religiösen Vorschriften des islamischen Rechts nicht für die nichtmuslimischen Bürger gelten, sie können also nicht verpflichtet werden, der Scharia zu folgen. Deswegen kann dieser Vers nur jene Menschen meinen, die sich weigern, der rechtlichen Ordnung zu fügen, und dadurch für Chaos und Unordnung im Land sorgen. Maßnahmen gegen Gruppierungen dieser Art werden vom Quran gebilligt, denn dadurch werden sie abgeschreckt und letztlich von ihrer Rebellion „ablassen“ und als friedliche Bürger leben. Der Verheißene Messias, Friede sei auf ihm, kommentiert diesen Vers so: „(Der Quran sagt sinngemäß:) „Wenn die Götzendiener ihre Verträge brechen und euch wegen eures Glaubens bedrängen, dann kämpft gegen die Führer des Unglaubens, weil sie ihre Schwüre nicht einhalten, so dass sie mit ihrer Gewalttätigkeit aufhören. Wollt ihr nicht gegen diejenigen kämpfen, die ihre Verträge brachen und sich vornahmen, den Propheten aus seiner Stadt zu vertreiben, und sie waren diejenigen, die mit der Verfolgung und dem Morden angefangen haben.“ Nun mag der Verständige durch die Lektüre dieser Verse begreifen, dass diese Stelle nichts zu tun hat mit Zwangsbekehrung. Die Götzendiener von Arabien waren für großes Leiden und Blutbad unter den Muslimen verantwortlich; sie töten ihre Männer, Frauen und Kinder in bestialischer Weise. Deswegen verdienten sie ihrerseits eigentlich, wenn man sie nach Jesu Gesetz bestraft hätte [Thora] (Vgl. Numeri, Kapitel 31), dass sie (als Strafe) getötet werden und ihre Jungen und Alten durch das Schwert erschlagen werden; sie von ihren Städten und Dörfern vertrieben werden und diese in Schutt und Asche gelegt werden. Aber: Unser Prophet, Friede sei auf ihm, hat das nicht zugelassen. Obwohl sie sich wegen ihrer Massaker todeswürdiger Verbrechen schuldig gemacht hatten, gab der Prophet ihnen die Möglichkeit, dass, wenn einer von ihnen (bereute) und freiwillig den islamischen Glauben annahm, er in Frieden gelassen wurde. Diese rücksichtvolle und barmherzige Vorgehensweise wird kritisiert. Die Kriege von Moses dagegen gelten als heilig. Bedauerlich, sehr bedauerlich ist diese Einstellung: Denn hätte man gerecht gehandelt, so wäre es gar nicht schwierig gewesen, den Unterschied zu verstehen. Es ist verwunderlich, dass Gott dem Propheten Moses erlaubt haben soll, er könne den Menschen in Ägypten ohne Recht das Geschirr (Siehe Exodus 12:2 und 12:25; sowie Exodus 12:29) und den Schmuck entleihen, und diese Leihgaben einfach für sich behalten und gleichsam durch Täuschung diese Dinge in Besitz nehmen und dem eigenen Vermögen zuschlagen. Auch durfte Moses gegen den Feind so unbarmherzig vorgehen, dass er viele Hunderttausende Kinder tötete, und ihre Besitztümer raubte und davon einen Anteil für Gott abzweigen müsste; Moses dürfe für sich jede Frau aussuchen, die ihm gefiel; unter bestimmten Bedingungen durfte er auch Tribut verlangen. Dann waren die Städte und Dörfer der Gegner in Brand gesteckt worden. Gott hat … in der Zeit unseres Propheten (saw) gelehrt: Verboten ist das Töten von Kindern und Frauen; die Mönche sollen in Ruhe gelassen werden, die Äcker dürfen nicht verbrannt werden, die Kirchen nicht zerstört werden. Man darf nur gegen diejenigen vorgehen, die als erste ausgezogen sind, um die
Muslime zu töten. Allerdings müssen jene verschont werden, die die Jizya zahlen oder –als Araber, die wegen des Blutbads an den Muslimen die Todesstrafe verdienten – wenn sie den Islam annehmen. Wer das Wort Gottes hören will, dem soll man Schutz gewähren, und wenn er das Wort Gottes vernommen hat, so muss er dorthin gebracht werden, wo er in Frieden ist. Es ist bedauerlich, dass nun dieser Gott angegriffen wird. Bedauerlich, dass diejenigen gegen eine solch erhabene und vorzügliche Lehre Einwände erheben, die die Massaker, welche in der Thora erwähnt werden und selbst Kinder nicht ausnahmen, Gott zuschreiben.“ (Jang-e Muqadas, S. 265, 3. Juni 1893) In den Versen 13 bis 14 werden weitere Gründe für das Vorgehen gegen diese Götzendiener genannt und erklärt, sie hätten zuerst (mit ihren Angriffen) gegen die staatliche Ordnung verstoßen und so für Chaos und Unfrieden im Lande gesorgt. Hier sei auch auf die besondere Verbform tuqatiluna hinzuweisen. Es handelt sich hier um den Verbstamm VI von q-t-l ﻗﺘﻞ (miteinander kämpfen, einander bekämpfen). {Siehe Hans Wehr, Arabisches Wörterbuch, unter ﻗﺘﻞ۔ im Arabischen nennt man diese Kategorie als Baab Mufa’ala (aus diesem Stamm abgeleitet sind Nomen wie muanaqa=Umarmung o. Musahafa= Handreichung; zwei Parteien sind an derselben Handlung beteiligt}. Das heißt, diese Verbform erfordert zwei Beteiligte. Das Verb tuqatiluna beinhaltet, dass hier zum Vorgehen gegen Menschen aufgerufen wird, die bereits die Waffen erhoben haben und Gewalt und Schrecken im Lande verbreiten. Tuqatiluna bedeutet also Einsatz von Waffen gegen jemand, der sich bereits im Kampf befindet, in diesem Fall gegen staatliche Ordnung. Dies wird bestätigt durch den Ausdruck in diesem Vers awwala marratan: der Gegner hat zuerst mit der Gewalt angefangen. Ferner sind das Rebellen, Vertragsbrecher und Verschwörer, die nur darauf aus sind, den Propheten zu vertreiben oder ihm anderweitig zu schaden. Diese eingehende Untersuchung dieses Verses zeigt, dass darin keineswegs zur Bekämpfung Andersgläubiger aufgerufen wird und hier kein Raum für Einwand oder Kritik vorhanden ist.