Eine Dame aus Kanada schrieb an Hazrat Amirul Momineen, Khalifatul Masih V (aba), und teilte mit, dass sie von einem Hadith über Spiele mit Würfeln gehört habe. Sie bat um Rat und Klärung in dieser Angelegenheit.
In einem Brief vom 25. April 2023 gab Huzoor-e-Anwar (aba) hierzu folgende Anweisung:
„Der Hadith, den Sie in Ihrem Brief erwähnt haben, ist von Hazrat Abu Musa al-Aschʿari (ra) in der bekannten Hadith-Sammlung *Sunan Abi Dawud* überliefert. Der Heilige Prophet (saw) sagte:
> ‚Wer mit Würfeln oder deren Spielsteinen \[nard] spielt, hat Allah und Seinem Gesandten (saw) ungehorsam gehandelt.‘ > (*Sunan Abi Dawud*, Kitab al-adab, Bab fi n-nahyi ʿani l-laʿibi bi n-nard)
Der Hintergrund dieser Aussage des Heiligen Propheten (saw) ist, dass in der vorislamischen Zeit der Unwissenheit Spiele dieser Art als eine Form des Glücksspiels gespielt wurden. Darüber hinaus sind solche Spiele so fesselnd, dass sie den Menschen von seinen wesentlichen Pflichten und seinem eigentlichen Lebenszweck ablenken. Aus diesem Grund verbot der Heilige Prophet (saw) derartige Spiele.
Wenn jedoch diese Spiele völlig frei von jeglichem Element des Glücksspiels sind und ein Mensch dadurch nicht von seinem wahren Zweck abgelenkt wird, sondern während einer Freizeitpause oder auf einer Reise kurzzeitig ein Spiel wie Schach, Chaupar, Karten, Ludo usw. spielt – völlig frei von jeglichem Glücksspiel –, dann ist nichts Verwerfliches daran.
Das entscheidende Prinzip lautet:
**إِنَّمَا الْأَعْمَالُ بِالنِّيَّاتِ** ‚Wahrlich, die Taten hängen von den Absichten ab.‘
Die Bedeutung dieses Hadith stimmt genau mit dem Urteil über den Gebrauch von Pfeilen überein: Sie waren im Krieg oder zur Jagd erlaubt. Als jedoch dieselben Pfeile für Glücksspiel oder zur Wahrsagerei über Schicksal und Anteile benutzt wurden, haben der Heilige Qur’an und der Heilige Prophet (saw) dies streng verboten. (vgl. *Sure al-Ma’ida*, 5:4, 91)
Daraus folgt: Das eigentliche Verbot von Spielen mit Würfeln oder ähnlichem bezieht sich nicht allein auf das Würfelspiel an sich, sondern auf den Missbrauch des Spiels. Daher gilt dieses Gebot nicht nur für Spiele mit Würfeln, sondern für jedes Spiel und jede Tätigkeit, bei der ein Gebot der Scharia missachtet wird oder bei der ein Mensch durch das Spiel und die Tätigkeit von seinem wahren Lebenszweck abgelenkt wird.
Folglich unterliegt in unserer Zeit auch der exzessive Gebrauch von Computern, Computerspielen oder verschiedenen sozialen Medien derselben Einschränkung – nämlich dann, wenn übermäßiges Vertiefen in diese Dinge dazu führt, dass man nachlässig im Gebet wird und das Gedenken Allahs vernachlässigt, was doch der wahre Zweck des Lebens ist.“