Jemand aus Indonesien schrieb an Hazrat Amirul Momineen, Khalifatul Masih V (aba), und erkundigte sich nach der Sicht des Islams auf Musik und Musikinstrumente.
In einem Brief vom 9. März 2023 antwortete Huzoor-e-Anwar (aba) wie folgt:
„Es ist gemäß der islamischen Scharia erlaubt, solche Lieder, Gedichte und Gesänge zu hören, die nicht von Tanz begleitet werden und frei von moralischen Anstößigkeiten sind. In den Hadithen werden verschiedene Anlässe erwähnt, bei denen Mädchen bei freudigen Ereignissen oder Hochzeiten in der Gegenwart des Heiligen Propheten (saw) solche Lieder und Gesänge sangen, und er hinderte sie nicht daran. Im Gegenteil, wenn jemand versuchte, sie aufzuhalten, sagte der Heilige Prophet (saw): ‚Stört diese Mädchen nicht.‘ (Sahih al-Bukhari, Kitab al-jumu‘ah, Bab al-hirabi wa d-daraqi yawma l-‘id)
Ebenso sagte der Heilige Prophet (saw) bei einer Hochzeit zu Hazrat Aisha (ra), dass die Ansar, in deren Familie die Braut heiratete, melodischen Gesang liebten. Daher riet er ihr, mit der Braut einige junge Mädchen mit angenehmen Stimmen zu schicken, die folgendes singen sollten: ‚Wir sind zu euch gekommen, wir sind zu euch gekommen; möge Allah uns und euch bewahren.‘ (Sunan Ibn Majah, Kitab an-nikah, Bab al-ghina’i wa d-duff)
Wann immer der Heilige Prophet (saw) jedoch etwas Unangebrachtes in diesen Liedern oder Gesängen bemerkte oder spürte, verbot er sie sofort.“ (Sahih al-Bukhari, Kitab al-maghazi, Bab shuhudi l-mala’ikati badran)
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Der Verheißene Messias (as) erklärte dazu:
„Weise die gläubigen Männer an, ihre Augen davor zurückzuhalten, nach Frauen außerhalb des erlaubten Verwandtschaftsgrades zu sehen, wenn sie von diesen sexuell erregt werden könnten. Sie sollten es sich angewöhnen, bei solchen Anlässen ihre Blicke zu senken. Sie sollten alle ihre Sinne im Zaum halten, z. B. sollten sie dem Gesang oder den verlockenden Stimmen von Frauen außerhalb der erlaubten Beziehungen nicht zuhören, noch sollten sie den Beschreibungen ihrer betörenden Schönheit lauschen. Das ist ein guter Weg, um die Reinheit des Blickes und des Herzens zu bewahren.
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden wenden und ihre Augen und Ohren davon abhalten, auf fremde Männer zu blicken und ihrer verführenden Stimme zuzuhören; und dass sie ihre Keuschheit wahren sollen; und dass sie ihre Reize und Schönheit bedecken und nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein muss; und dass sie ihre Tücher über ihre Busen ziehen sollen, um damit ihre Ohren und Köpfe und Schläfen und Busen zu decken. Sie sollen mit ihren Füßen nicht den Boden berühren wie Tänzerinnen. Dies sind Anweisungen, die geeignet sind, einen vor dem Stolpern zu bewahren.“
(Quelle: Die Philosophie und die Lehren des Islam, S. 86)
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Hazrat Musleh-e-Maud (ra) erklärte weiter:
„Trotz dieser katastrophalen Zerstörung frönen Muslime weiterhin leidenschaftlich Kino- und Musikvergnügungen, ohne auch nur ansatzweise Lehren aus ihrer Geschichte zu ziehen. Der Heilige Koran sagt jedoch ausdrücklich mit den Worten وَالَّذِیْنَ لَا یَشْھَدُوْنَ الزُّوْرَ (Sure al-Furqan, 25:73), dass Muslime, die Ibad-ur-Rahman (Diener des Gnädigen Gottes) werden wollen, sich in erster Linie von Musik- und Gesangsversammlungen fernhalten und sich ganz Allah zuwenden sollen. Tun sie dies, werden sie Erfolg haben; andernfalls können sie den katastrophalen Folgen nicht entkommen.“ (Tafsir-e-Kabir, Bd. 9, UK-Ausgabe 2023, S. 218–219) [Anmerkung: Laut Lane und „Aqrab“ bedeutet Zūr u.a.: Lüge, falsches Zeugnis, Beigesellung, Unterhaltung mit Gesang, nutzlose oder frivole Zusammenkünfte usw.]
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Doch auch Ausnahmen wurden erläutert:
Bezüglich der Erlaubnis von Liedern bei Hochzeiten sagte Hazrat Musleh-e-Maud (ra):
„Anlässlich einer Eheschließung ist Gesang gemäß der Scharia erlaubt. Solche Lieder sollten jedoch entweder einen religiösen Wert besitzen oder vollkommen harmlos sein. Zum Beispiel allgemeine Hochzeitslieder, die meist auf unbeschwerte und unschuldige Weise gesungen werden, sind moralisch unbedenklich, da sie lediglich der Aufmunterung dienen und keinen schlechten Einfluss auf die Moral ausüben.“ (Farmudat-e-Musleh-e-Maud dar barah Fiqhi Masa’il, S. 220)
Auf eine konkrete Frage antwortete er: „Es ist keine Sünde, bei einer Hochzeitsfeier ein Lied zu singen, solange die Liedtexte keine Obszönitäten oder sinnlosen Inhalte enthalten und der Vortrag auf bescheidene und würdevolle Weise erfolgt.“ (ebd., S. 221)
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Zusammenfassung:
Das Hören von Liedern ist im Islam nicht grundsätzlich verboten (haram). Bei freudigen Anlässen wie Hochzeiten oder Feiern ist es erlaubt, reine und sittliche Lieder zu singen oder zu hören – vorausgesetzt, sie enthalten keine Unanständigkeit, keine Erregung niederen Verlangens und führen nicht zur Zeitverschwendung.
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Zu Musikinstrumenten:
Einige Hadithe erwähnen die Erlaubnis der Daff (Rahmentrommel). (Sunan at-Tirmidhi, Kitab an-nikah, Bab ma ja’a fi i‘lani n-nikah) Der Heilige Prophet (saw) erklärte, dass sie zum öffentlichen Bekanntgeben von Hochzeiten gedacht sei.
Der Einsatz solcher Instrumente zu sinnvollen Zwecken – wie etwa zur Motivation von Armeen durch patriotische Gesänge – war erlaubt.
Heutzutage jedoch werden viele Musikinstrumente zwecklos für belanglose Tanz- und Gesangsveranstaltungen verwendet – z. B. in der Popmusik –, die oft vulgär sind, zu schlechten Handlungen verleiten und keinen sinnvollen Zweck erfüllen. Solche Verwendungen sind daher unangemessen.