„Kämpfet wider diejenigen aus dem Volk der Schrift, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben und die nicht als unerlaubt erachten, was Allah und Sein Gesandter als unerlaubt erklärt haben, und die nicht dem wahren Bekenntnis folgen, bis sie aus freien Stücken den Tribut entrichten und ihre Unterwerfung anerkennen.“ (9:29)
Erläuterung: Dies bedeutet nicht, dass man ohne Rechtfertigung oder Grund gegen die Schriftbesitzer vorgehen darf. Die Bedingungen, die für einen Kampf gelten, sind im Quran ausführlich beschrieben worden und müssen auch in diesem Fall gelten. Ein Hauptgrund für den Kampf ist, dass der Feind zuerst angreift. Also, wenn die Schriftbesitzer einen Angriff starten, so ist eine Verteidigung gegen sie erlaubt. Sollten sie in diesem Kampf unterlegen sein, und dann sich bereit erklären, den Tribut zu entrichten, so soll die Auseinandersetzung nicht unnötig verlängert werden. Vielmehr soll dies akzeptiert werden und trotz ihrer Aggression soll ihnen vergeben werden. Es wird auch in diesem Vers mit keinem Wort davon gesprochen, dass die Schriftbesitzer mit Gewalt zum Islam bekehrt werden sollen (dies ist auch in der Geschichte niemals vorgekommen). Der Ausdruck „’An yadin“ heißt, teeba nafsin aus freien Stücken (Tajul Aroos). Sie sollen demzufolge ihr Einverständnis geben für die Zahlung der Jizya (die in einem islamischen Staat von der nicht-muslimischen Bevölkerung zu zahlende Steuer, die erhoben wird, weil sie vom Kriegsdienst befreit ist). Zur Zahlung dieser Steuer dürfen sie nicht unter Druck gesetzt werden. Wenn sie freiwillig bereit sind, als Bürger des Landes die Gesetze zu beachten und ihrer Verpflichtung nachzukommen. Wa hum saghiroon: auch dieser Ausdruck hat zu vielerlei Spekulationen Anlass gegeben, obwohl dessen Bedeutung klar ist. Diejenigen, die die Waffen erhoben haben, sollen sich der Regierungsgewalt unterwerfen. Der Verheißene Messias (as) erläutert diesen Vers so: Aus allen diesen Versen geht hervor, dass die Juden und Christen in Arabien so vom rechten Weg abgeirrt und so charakterlos geworden waren, dass sie selbst jene Dinge, die Gott ihnen in ihren eigenen Bücher verboten hatte – Diebstahl, Unterschlagung, Mord, falsches Zeugnis, Gott Partner beigesellen – all diese verbotenen Dinge taten sie mit solcher Hingabe, dass sie diese gar zu ihrer Religion gemacht hatten … Sie waren für das Land gefährlich. Ihre Untaten hatten überhand genommen… Ein verständiger kann sich vorstellen, dass, um den öffentlichen Frieden herzustellen, es erforderlich war, gegen solche kriminellen Elemente vorzugehen. Der Heilige Prophet (saw) war nicht nur ein Prophet, sondern war von Gott zu einem König mit Machtbefugnissen bestimmt worden und in dieser Funktion war er verantwortlich, die Interessen des Staats wahrzunehmen. Deshalb war seine Pflicht, etwas gegen die Unruhestifter und Übeltäter im Lande zu unternehmen, und die drangsalierten Menschen, deren Existenz durch ihre Gewalttat zerstört worden war, aus ihren Klauen zu befreien. Man muss dies folgendermaßen verstehen: Von Gott hatte der Prophet (saw) zwei Ämter erhalten. Zum einen war er Prophet, so dass er alle Offenbarungen, die er von Gott bekam, den Menschen verkündete; sein zweites Amt war das eines Königs und Khalifen. Kraft dieses Amtes pflegte er jedem, der Unfrieden stiftete oder die öffentliche Ordnung störte, zu bestrafen und so für Recht und Ordnung sorgen. Die Lage in Arabien damals war so, dass einerseits viele Araber Diebe und Räuber waren und viele andere Verbrechen begingen. Andererseits waren jene, die Schriftbesitzer genannt wurden, von äußerst schlechtem Charakter und verschlangen ohne Recht das Vermögen der Anderen. Wenn Araber nachts ihre Raubzüge durchführten, so nahmen diese bei Tageslicht die armen Menschen aus. Als Gott dem Heiligen Propheten die Herrschaft über Arabien gab, so war es Pflicht für den Propheten, etwas gegen die Übeltäter, Verbrecher, Diebe, Räuber und Unruhestifter zu tun; und die, die nicht bereit waren, ihre Verbrechen aufzugeben, zu bestrafen. Jeder kann verstehen, dass es für einen König wichtig ist. Wenn beispielsweise das Volk eines Königs Opfer von Überfall, Raub, Diebstahl, Mord aus niederen Motiven ist – ist dann nicht die Pflicht des Königs, gegen solche Friedenszerstörer zu Felde zu ziehen und sie nach Recht zu bestrafen, um den Frieden im Lande wiederherzustellen. Dieser
Kampf gegen die Schriftbesitzer war nicht deswegen, um sie zum Islam zu bekehren, sondern deswegen, um das Land vor ihren Untaten zu bewahren. (Chashmae Ma’rafat, Ruhani Khazain Band 23, S. 229-231)