In bestimmten Fällen wird einem Erben sein Erbrecht entzogen: 1) Ermordung eines Erben: Einem Mörder wird das Erbrecht entzogen, wenn er seinen Erben tötet. عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «الْقَاتِلُ لَا يَرِثُ» Der Heilige Prophet saw sagte: „Ein Mörder erbt nicht.“ (Sunan Ibn Majah) 2) Sklaverei: Im Falle einer Sklaverei hat ein Sklave kein Erbrecht, da sein Erbe letztendlich zu Unrecht seinem Herrn zukommen würde. 3) Glaubensunterschied: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «لَا يَتَوَارَثُ أَهْلُ مِلَّتَيْنِ شَتَّى» Der Heilige Prophet saw sagte: „Glaubensunterschied aufweisende können sich nicht erben.“ (Sunan Abi Daud) Ein Muslim kann kein Erbe eines ihn bekämpfenden Andersgläubigen sein und ebenso wenig kann ein Andersgläubiger Erbe eines Muslims sein, den er bekämpft. Die Bedingung dafür ist, dass sie sich in einem Kriegszustand befinden. 4) Ungenauigkeit über den Todeszeitpunkt: Ereignet sich der Tod von mehreren Erben zum gleichen Zeitpunkt, sodass man nicht mehr feststellen kann, wer wann starb, so können sie nicht zum Erben eines anderen gezählt werden. Solche Fälle treten durch Katastrophen ein, wie etwa bei einem Bootsunglück.