In seinem Brief vom 9. August 2015 gab Huzoor (aba) folgende Antwort:

„Was den „Masnun Itikaf“ betrifft (also den Itikaf, der entsprechend der Praxis des Heiligen Propheten (saw) verrichtet wird), so ist aus dem Heiligen Quran und den Ahadith ersichtlich, dass dieser nicht für drei Tage zu Hause verrichtet werden kann. Aus der Praxis des Heiligen Propheten (saw) geht eindeutig hervor, dass er während des Ramadan den Itikaf in der Moschee und für mindestens zehn Tage verrichtete. In einem Hadith wird berichtet:

عَنْ عَائِشَةَ رَضِیَ اللّٰهُ عَنْهَا زَوْجِ النَّبِیِّ صَلَّى اللّٰهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّ النَّبِیَّ صَلَّى اللّٰهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَانَ يَعْتَكفُ الْعَشْرَ الْأَوَاخِرَ (Sahih al Bukhari, Kitab ul Itikaf, Kapitel: Itikaf in den letzten zehn Tagen und den Itikaf in den Moscheen)

Übersetzung: „Hazrat Aisha (ra), die Ehefrau des Heiligen Propheten (saw), berichtet, dass der Heilige Prophet (saw) während der letzten zehn Tage des Ramadan Itikaf zu verrichten pflegte, bis Allah der Allmächtige ihn zu sich nahm.“

Auch im Heiligen Quran finden wir hierzu eine Erklärung. An der Stelle, an der Allah der Allmächtige Angelegenheiten bezüglich des Ramadan erwähnt, gibt Er auch Anweisungen zum Itikaf. Allah sagt:

وَلَا تُبَاشِرُوْهُنَّ وَأَنْتُمْ عَاكِفُوْنَ فِی الْمَسَاجِدِ

(Surah al Baqarah, 2:188)

Übersetzung: „Und gehet nicht ein zu ihnen, solange ihr in den Moscheen zur Andacht verweilt.“

Daraus wird zum einen deutlich, dass während des Itikaf im Ramadan keine ehelichen Beziehungen zwischen Ehemann und Ehefrau erlaubt sind. Zum anderen wird deutlich, dass die Moscheen der Ort sind, an dem der Itikaf verrichtet wird. Eine weitere Erklärung hierzu finden wir in den Ahadith. Hazrat Aishara berichtet:

السُّنَّةُ عَلَى الْمُعْتَكِفِ أَنْ لَا يَعُوْدَ مَرِيْضًا وَلَا يَشْهَدَ جَنَازَةً وَلَا يَمَسَّ امْرَأَةً وَلَا يُبَاشِرَهَا وَلَا يَخْرُجَ لِحَاجَةٍ إِلَّا لِمَا لَا بُدَّ مِنْهُ وَلَا اعْتِكَافَ إِلَّا بِصَوْمٍ وَلَا اعْتِكَافَ إِلَّا فِیْ مَسْجِدٍ جَامِعٍ (Sunan Abi Dawood, Kitab al Siyam)

Übersetzung: „Die Sunnah für jemanden, der Itikaf verrichtet, besteht darin, keinen Kranken zu besuchen, an keiner Beerdigung teilzunehmen, seine Ehefrau weder zu berühren noch mit ihr intime Beziehungen zu haben und die Moschee nur wegen einer notwendigen Angelegenheit zu verlassen, die nicht vermieden werden kann. Es gibt keinen Itikaf ohne Fasten und keinen Itikaf außer in einer Moschee.“

Somit ist nach dem Heiligen Quran und den Ahadith des Heiligen Propheten (saw) der Masnun Itikaf des Ramadan, wie er vom Heiligen Propheten (saw) praktiziert wurde, derjenige Itikaf, der mindestens zehn Tage in einer Moschee verrichtet wird.

Wenn jedoch jemand den Wunsch hat, sich außerhalb des Ramadan für einige Tage zu Hause von der Welt zurückzuziehen, um sich der Anbetung Allahs zu widmen, spirituellen Nutzen zu erlangen und Lohn zu erhalten, so ist dies erlaubt. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass eine solche freiwillige Zurückgezogenheit zu Hause grundsätzlich verboten wäre. Darüber hinaus haben einige Fuqaha die Auffassung vertreten, dass es für Frauen besser sein kann, den Itikaf zu Hause zu verrichten. In Hidayah, einem bekannten Werk der islamischen Rechtswissenschaft, heißt es:

اما المرأۃ تعتکف فی مسجد بیتھا

(Al Hidayah fi Sharhi Bidayatil Mubtadi, Kapitel: Itikaf)

Übersetzung: „Was die Frau betrifft, so kann sie Itikaf an dem Ort in ihrem Haus verrichten, an dem sie gewöhnlich das Salat verrichtet.“

Hazrat Musleh Maud (ra) sagte hierzu:

مسجد کے باہر اعتکاف ہو سکتا ہے مگر مسجد والا ثواب نہیں مل سکتا

(Al Fazl, 6. März 1996)

Übersetzung: „Itikaf kann auch außerhalb der Moschee verrichtet werden, jedoch erhält man nicht den Sawab (Lohn), der mit dem Itikaf in der Moschee verbunden ist.“