Die Anweisung im Koran besagt, dass man sowohl fasten sollte als auch (gemäß dem eigenen Zustand) die Fidya zahlen sollte. Es ist verpflichtend zu fasten bzw. die Fastentage nachzuholen und es ist eine Sunna (Praktik des Propheten saw), die Fidya zusätzlich zu zahlen. Jene die einige Tage des Fastens aufgrund einer kurzen Erkrankung o.ä. versäumen, sind nicht verpflichtet die Fidya zu zahlen, aber diejenigen, die dauerhaft erkrankt sind oder schwangere bzw. stillende Frauen sind und deshalb nicht fasten können, für diese ist geboten worden, an jedem Fastentag einen Armen zu speisen oder ihm eine entsprechende Summe zu spenden. Der Verheißene Messias (as) wurde von einer Person gefragt: „Ich habe noch nie zuvor gefastet, soll ich für all die versäumten Tage die Fidya zahlen?“ Der Verheißene Messias (as) antwortete: „Gott lässt einen Menschen nicht außerhalb seiner Reichweite Leid erdulden. Zahle die Fidya für das Vergangene gemäß deinem Zustand. Nehme dir vor, dass du demnächst alle Fastentage fasten wirst. (Al Badr Band 1; Nr. 16)