Das Fasten nimmt im Islam eine bedeutende Stellung ein. Es gehört zu den grundlegenden Formen der Anbetung und dient nicht allein dem Verzicht auf Essen und Trinken, sondern vor allem der Stärkung der Gottesfurcht, der Selbstbeherrschung und der bewussten Hinwendung zu Allah. Der Qur’an macht deutlich, dass das Fasten bereits früheren Völkern vorgeschrieben wurde und einen wichtigen Zweck erfüllt: den Menschen zu mehr Taqwa, also Gottesbewusstsein und Achtsamkeit gegenüber Allah, zu führen. Allah sagt im Heiligen Quran:
یٰۤاَیُّہَا الَّذِیۡنَ اٰمَنُوۡا کُتِبَ عَلَیۡکُمُ الصِّیَامُ کَمَا کُتِبَ عَلَی الَّذِیۡنَ مِنۡ قَبۡلِکُمۡ لَعَلَّکُمۡ تَتَّقُوۡنَ
„O die ihr glaubt! Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr euch schützet“ (2:184)
Weiter heißt es:
فَمَنۡ تَطَوَّعَ خَیۡرًا فَہُوَ خَیۡرٌ لَّہٗ وَاَنۡ تَصُوۡمُوۡا خَیۡرٌ لَّکُمۡ اِنۡ کُنۡتُمۡ تَعۡلَمُوۡنَ
„Und wer mit freiwilligem Gehorsam ein gutes Werk vollbringt, das ist noch besser für ihn. Und Fasten ist gut für euch, wenn ihr es begreift.“ (2:185)
Diese Verse verdeutlichen den hohen Stellenwert des Fastens im Islam. Neben dem verpflichtenden Fasten im Monat Ramadan sieht die islamische Lehre auch das freiwillige Fasten vor. Dieses wird insbesondere durch die Sunnah des Propheten Muhammad (saw) näher erläutert. Der Prophet Muhammad (saw) fastete selbst zu bestimmten Zeiten und empfahl seinen Gefährten ebenfalls, freiwillig zu fasten. Zu den besonders empfohlenen Zeiten gehören Montag und Donnerstag, das Fasten an drei Tagen eines jeden Monats, sowie besondere Tage wie der Tag von Arafah (9. Dhul-Hijjah) und Ashura (10.Muharram). Diese Empfehlungen sind durch authentische Überlieferungen des Propheten (saw) belegt. Beim Freitag gilt jedoch eine besondere Regel. Der Prophet (saw) sagte:
لَا يَصُومَنَّ أَحَدُكُمْ يَوْمَ الْجُمُعَةِ، إِلَّا أَنْ يَصُومَ قَبْلَهُ أَوْ يَصُومَ بَعْدَهُ
„Keiner von euch soll am Freitag fasten, außer wenn er den Tag davor oder den Tag danach fastet.“ (Sah Muslim)
In einer weiteren Überlieferung sagte der Prophet (saw):
„Wählt nicht ausschließlich den Freitag unter den Tagen zum Fasten aus, außer wenn es ein Tag ist, an dem einer von euch ohnehin zu fasten pflegt.“ (Sahih Muslim)
Daraus ergibt sich, dass der Freitag nicht eigens als alleiniger freiwilliger Fastentag ausgewählt werden soll. Wer beispielsweise am Donnerstag und Freitag oder am Freitag und Samstag fastet, ist davon nicht betroffen. Das freiwillige Fasten ist somit eine Möglichkeit, zusätzlich zum verpflichtenden Fasten im Ramadan eine Handlung der Anbetung zu verrichten und der Sunnah des Propheten (saw) zu folgen.