In seinem Brief vom 5. Oktober 2018 gab Hazrat Amirul Momineen (aba) folgende Antwort:

„Zu dieser Frage gibt es unter den „Fuqaha“ (Rechtsgelehrten) und anderen Gelehrten unterschiedliche Meinungen. Auch angesehene ältere Gelehrte des Islams haben aufgrund ihres Verständnisses des Quran verschiedene Ansichten zu dieser Frage geäußert. Im Lichte des Heiligen Quran, der Ahadith des Heiligen Propheten (saw) und der Aussagen des Verheißenen Messias (as) ist meine Auffassung zu dieser Angelegenheit, dass eine Frau während ihrer Menstruation die bereits auswendig gelernten Abschnitte des Heiligen Quran als „Zikr“ [das heißt zur Erinnerung und inneren Besinnung im Herzen] wiederholen darf. Darüber hinaus darf sie, wenn es notwendig ist, den Heiligen Quran mit einem sauberen Tuch halten und einen Abschnitt des Heiligen Quran vorlesen, um jemandem eine Referenz zu geben oder Kindern den Heiligen Quran beizubringen. Sie darf ihn jedoch nicht auf die gewöhnliche Weise rezitieren. Ebenso ist es ihr während der Menstruation nicht erlaubt, den Heiligen Quran über Computer und ähnliche Geräte zu rezitieren, auch wenn sie den Heiligen Quran dabei nicht körperlich in der Hand hält. Sie darf jedoch den Heiligen Quran auf Computern und ähnlichen Geräten lesen, beispielsweise um eine bestimmte Referenz zu suchen oder jemandem eine Referenz zu geben. Dagegen bestehen keine Bedenken.“