Was die Kinderehen bzw. auch Zwangsehen betrifft muss man sich im Klaren darüber sein, dass diese in allererster Linie nie ein islamisches Problem waren, stattdessen immer kulturelle bzw. gesellschaftliche Einflüsse diese Problematik unterstützt haben. Die islamische Lehre verbietet ganz klar Kinderehen bzw. schreibt vor, dass das heiratsfähige Alter erst nach der Pubertät bzw. körperlichen und mentalen Reife und mit vollster Zustimmung beider Parteien vollzogen werden darf. Es gibt zahlreiche Überlieferungen in denen der Prophet Muhammad (saw) Ehen auflöste oder nicht stattfinden ließ, welche nicht mit der Zustimmung der Frau vollzogen wurden, oder in der das Mädchen nicht im heiratsfähigen Alter war. Im Folgenden einige Überlieferungen hierzu. 1- Buraida (Allahs Wohlgefallen sei auf ihm) sagte, dass eine junge Frau zum Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn seines Bruders, um sein Ansehen unter den Leuten zu erhöhen.“ Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) machte darauf die Gültigkeit der Ehe von ihrer Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die junge Frau: „Ich akzeptiere und befürworte die Entscheidung meines Vaters, doch ich wollte den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser Sache keinen Zwang ausüben können.“ (Überliefert in Ibn Majah, und Imam Ahmad and Al-Nasa’i) 2- Abdullah ibn Buraida berichtet, dass Aisha sagte, dass eine junge Frau zu ihr kam und sagte: „Mein Vater verheiratete mich mit meinem Cousin, um sein Ansehen zu steigern und ich möchte dem nicht zustimmen.“ Aisha sagte: „Setze dich und warte, bis der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm), kommt.“ Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) kam und Aisha berichtete ihm von der Situation. Daraufhin ließ Muhammed (Friede und Segen seien auf ihm) ihren Vater einladen und erklärte ihm, dass die Entscheidung in der Hand seiner Tochter läge. [..] usw. (Sunan al-Nisaa’l, Kitaab al-Nikaah) 3- Hansâ Bint Hidâm Al-Ansâriyya berichtet, dass sie als verwitwete Frau von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm), und er machte ihre Ehe rückgängig. (Auszüge aus Sahih Al-Buchari, Hadith Nr. 5138) 4- "Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten." (Sunan al-Aqwal wa al-Af'al Nr. 25644) Zwangsheirat kommt weltweit und in vielfältigen kulturellen Kontexten vor. Neben Fällen aus sog. islamischen Ländern gibt es z.B. auch Betroffene in hinduistisch, buddhistisch und christlich geprägten Kulturen. Unter den Migrantinnen, die an entsprechenden traditionellen Überlieferungen festhalten, werden Zwangsheirat oder arrangierte Ehen auch in Österreich, Deutschland und anderen Aufnahmeländern praktiziert. (Strobl, Rainer/Lobermeier Olaf: Phänomene und Ursachen. In: Zwangsverheiratung in Deutschland, 2007. S. 24 f.) Tatsache ist, dass Zwangsehen/ Kinderehen ein weltweites Phänomen sind, das sich auf keine bestimmte religiöse Tradition zurückführen lässt. Wie Statistiken vorzeigen wurden in den USA über 200,000 Kinderehen in den letzten 15 Jahren vollzogen. (independent.co.uk) Religion wird häufig zur Legitimation solcher Praktiken benutzt, was theologisch gesehen nicht nachvollziehbar ist. Fälschlicherweise werden Zwangsehen vor allem in Deutschland und Österreich – vor dem Hintergrund von muslimischen Migranten/innen aus der Türkei – häufig mit dem Islam gleichgesetzt. Viele MuslimInnen verweisen jedoch auf die religiöse Überlieferung, nach der eine Heirat ohne Zustimmung beider Parteien nicht zulässig.