Hadhrat Khalifa-tul Masih V (atba) gab folgende Antwort:
Das islamische Prinzip hinsichtlich dessen, was „Halal“ oder „Haram“ ist, lautet, dass alles, was durch die Scharia nicht ausdrücklich für „Haram“ erklärt wurde, als erlaubt gilt. Daher sagt der Verheißene Messias (as):
اصل اشیاء میں حلّت ہے حرمت جب تک نص قطعی سے ثابت نہ ہو تب تک نہیں ہوتی
Übersetzung: „Grundsätzlich sind die Dinge erlaubt. Ihre Unerlaubtheit besteht nicht, solange sie nicht durch einen eindeutigen Text zweifelsfrei festgestellt worden ist.“
(Malfuzaat (Urdu), Bd. 2, S. 474)
Der Heilige Quran hat Aas, das Blut, das beim Schlachten oder Verwunden eines Tieres herausfließt, das Fleisch des Schweins sowie Tiere, über denen der Name eines anderen als Allahs angerufen wurde, für „Haram“ erklärt. (Sure al-An‘am, 6:146)
Diese vier im Heiligen Quran erwähnten Dinge werden als „Haram“ bezeichnet. Darüber hinaus hat der Heilige Prophet (saw) den Verzehr bestimmter anderer Dinge verboten. Diese werden als „Mamnu“ bezeichnet. Dazu gehören beispielsweise Raubtiere, sowohl Raubvögel als auch andere Raubtiere. Das Verbot dieser Tiere beruht auf den Ahadith.
Hazrat Ibn Abbas (ra) berichtet:
نَهَى رَسُولُ اللهِ صلی الله علیہ وسلم عَنْ كُلِّ ذِي نَابٍ مِنَ السِّبَاعِ وَعَنْ كُلِّ ذِي مِخْلَبٍ مِنَ الطَّيْرِ
„Der Gesandte Allahs (saw) verbot den Verzehr aller Raubtiere mit Fangzähnen sowie aller Vögel mit Krallen.“
(Sahih Muslim, Kitab as-Sa‘idi waz-Zaba’ihi wa maa Yu’kalu min al-Hayawani, Babu Tahrimi Akli …)
Ebenso wird in einem anderen Hadith berichtet:
Hazrat Abdullah Ibn Umar (ra) berichtet:
„Anlässlich der Schlacht von Khaibar verbot der Gesandte Allahs (saw) den Verzehr des Fleisches von Hauseseln.“
(Sahih al-Bukhari, Kitab al-Maghazi, Bab Ghazwati Khaibar)
Hazrat Khalifatul Masih II (ra) erklärt die Begriffe „Haram“ und „Mamnu“ folgendermaßen:
„Man sollte sich daran erinnern, dass der Verzehr von zwei Arten von Dingen durch die islamische Scharia verboten wurde: Erstens solche, die „Haram“ sind, und zweitens solche, die „Mamnu“ sind. Obwohl der Begriff „Haram“ sprachlich beide Arten umfasst, hat der Heilige Quran in diesem Vers (Sure al-Baqarah, 2:174) nur vier Dinge als „Haram“ bezeichnet: Aas, Blut, das Fleisch des Schweins und all jene Dinge, über denen der Name eines anderen als Allahs angerufen wurde. Darüber hinaus gibt es weitere Dinge, deren Verzehr durch die Scharia verboten wurde. Diese fallen zwar unter die Kategorie „Mamnu“, werden aber gemäß der quranischen Terminologie nicht als „Haram“ bezeichnet.
Diese Anweisungen widersprechen weder der Aussage dieses Verses noch irgendeinem anderen Vers. So wie es verschiedene Arten von Geboten [awamir] gibt, manche sind „Farz“, andere „Wajib“ und wieder andere „Sunnah“, gibt es auch verschiedene Arten von Verboten („Nahi“). Es gibt „Nahi-e-muharramah“, dann „Nahi-e-mani’ah“ und auch „Nahi-e-tanzihi“. Somit sind vier Dinge „Haram“, während der Rest „Mamnu“ ist, wobei die Mehrheit davon unter „Nahi-e-tanzihi“ fällt. Das bedeutet, dass es besser wäre, wenn man sich davon fern hält.
Das Verhältnis zwischen „Haram“ und „Mamnu“ entspricht dem Verhältnis zwischen „Farz“ und „Wajib“. Daher ist die Unzulässigkeit der Dinge, die der Heilige Quran als „Haram“ bezeichnet hat, sehr streng, während die Unzulässigkeit der Dinge, die der Heilige Prophet (saw) verboten hat, vergleichsweise weniger streng ist.“
Wie ich bereits erwähnt habe, können die Verpflichtungen mit „Farz“, „Wajib“ und „Sunnah“ verglichen werden. „Haram“ entspricht „Farz“, während „Mamnu“ dem „Wajib“ ähnelt. So wie sich der Unterschied zwischen „Farz“ und „Wajib“ anhand der Strafe bestimmt, die bei ihrer Verletzung verhängt wird, ist auch die Strafe für den Verzehr von Dingen, die der Heilige Quran als „Haram“ erklärt hat, schwerwiegender.
Wenn jemand hingegen Dinge verzehrt, die der Heilige Prophet (saw) verboten hat, ist die Strafe vergleichsweise geringer. Dennoch sind beide Übertretungen strafbar und ziehen den Unwillen Allahs des Erhabenen auf sich.
Wenn jemand eine „Haram-Handlung“ begeht, wirkt sich dies auf seinen Glauben aus, und die sichere Folge davon ist Sünde. Der Verzehr anderer verbotener Dinge führt jedoch nicht zwangsläufig zu Sünde und Glaubenslosigkeit.
Daher sieht man, dass es unter den Muslimen beispielsweise einige Rechtsschulen wie die Malikiten gibt, die diese Dinge aufgrund einer bestimmten Auslegung für erlaubt erklären und sie verzehren. Dies beeinträchtigt ihren Glauben nicht und führt bei ihnen weder zu Glaubenslosigkeit noch zu Sünde. Tatsächlich gab es unter ihnen in der Vergangenheit sogar einige Auliya-Ullah (Heilige). Einen „Waliullah“(Freund Allahs), der Schweinefleisch oder Aas isst, wird man jedoch nicht finden.
Somit hat auch die Unzulässigkeit („Hurmat“) verschiedene Abstufungen.
Abgesehen von diesen vier Dingen sind alle anderen Mamnu-Dinge, die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Haram“ bezeichnet werden. Nach der quranischen Terminologie sind sie jedoch nicht „Haram“.
(Tafseer-e-Kabeer, Bd. 2, S. 340)
Hazrat Khalifatul Masih I (ra) erklärt die Philosophie hinter „Haram“ und „Halal“ folgendermaßen:„Der Heilige Quran sagt:
وَلَا تَقُولُوا لِمَا تَصِفُ أَلْسِنَتُكُمُ الْكَذِبَ هَٰذَا حَلَالٌ وَهَٰذَا حَرَامٌ لِّتَفْتَرُوا عَلَى اللَّهِ الْكَذِبَ
"Und sagt nicht aufgrund der Falschheit eurer Zungen: „Das ist erlaubt und das ist nicht erlaubt“, sodass ihr eine Lüge erdichtet gegen Allah." (16:117)
Allah hat erklärt:
حَرَّمَ عَلَيْكُمُ الْمَيْتَةَ وَالدَّمَ وَلَحْمَ الْخِنزِيرِ
Übersetzung: "Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch." (2:174)
In einem Hadith sagte der Heilige Prophet (saw), dass Raubtiere „Haram“ seien. Dazu gehören alle Raubvögel und andere Raubtiere etc.
Niemand besitzt darüber hinaus die Befugnis, Dinge als „Halal“ oder „Haram“ zu erklären.
Da es jedoch Tausende von Tierarten auf der Welt gibt, stellte sich die Frage, welche davon gegessen werden dürfen und welche nicht. Allah der Erhabene hat dieses Problem sehr einfach gelöst, indem Er sagt:
فَكُلُوا مِمَّا رَزَقَكُمُ اللَّهُ حَلَالًا طَيِّبًا وَاشْكُرُوا نِعْمَتَ اللَّهِ إِن كُنتُمْ إِيَّاهُ تَعْبُدُونَ
„O die ihr glaubt, esset von den guten Dingen, die Wir euch gegeben haben, und danket Allah, wenn Er es ist, den ihr anbetet.“ (2:173)
Uns wurde daher aufgetragen, Dinge zu essen, die „Tayyab“ sind. Das bedeutet, dass die Menschen überall und in jeder Nation das essen sollen, was als gut und rein angesehen wird und was von anständigen und zivilisierten Menschen verzehrt wird. Dabei müssen selbstverständlich alle zuvor genannten Ausnahmen berücksichtigt werden.
Es mag beispielsweise keinen offensichtlichen Einwand dagegen geben, das Fleisch von Papageien zu essen. Ich esse es jedoch nicht, weil die anständigen Menschen unseres Landes dies nicht tun.
Einmal bereitete ein Herr eine Eidechse zu und bot sie mir an. Ich sagte ihm, er könne sie gerne an meinem Tisch essen, aber ich selbst würde sie nicht essen, weil die anständigen Menschen (meines Landes) dies nicht tun.“
(Badr, Nr. 19, Bd. 10, 9. März 1911, S. 1)