Die Verpflichtung zur Hadsch:
Allah sagt im Heiligen Qur’an folgendes über die Verpflichtung zur
Hadsch:

وَلِلّٰہِ عَلَی النَّاسِ حِجُّ الۡبَیۡتِ مَنِ اسۡتَطَاعَ اِلَیۡہِ سَبِیۡلًا ؕ وَمَنۡ کَفَرَ فَاِنَّ اللّٰہَ غَنِیٌّ عَنِ الۡعٰلَمِیۡنَ

[…] Und wallfahrt zu diesem Haus – wer nur immer einen Weg dahin finden kann – ist den Menschen eine Pflicht vor Allah. Wer aber ablehnt (möge bedenken), dass Allah sicherlich unabhängig ist von allen Geschöpfen. 3:98
„Wer nur immer einen Weg dahin finden kann“

In diesem Versstück hat Allah die grundlegenden Bedingungen bezüglich der Hadsch festgelegt, wonach die Hadsch nur für diejenigen obligatorisch ist, welche die Kraft haben, zum Haus Gottes (nach Mekka, AdÜ ) zu gehen. Diesem Vers zufolge bedeutet dies, dass die Hadsch nicht verpflichtend ist, wenn man keine Reisemöglichkeit besitzt. Ebenso ist die Hadsch nicht obligatorisch, wenn man zwar eine Reisemöglichkeit besitzt, aber die körperliche Gesundheit es nicht zulässt, sich auf die Reise zu begeben. Wenn beide der oben genannten Bedingungen erfüllt werden, aber kein Frieden auf dem Weg gewährleistet ist und man die Befürchtung hat, dass Unruhe entstehen könnte und es Einschränkungen geben könnte, ist die Hadsch gemäß dem qur‘anischen Vers nicht obligatorisch.

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Die Verpflichtung zur Hadsch:
Allah sagt im Heiligen Qur’an folgendes über die Verpflichtung zur
Hadsch:

وَلِلّٰہِ عَلَی النَّاسِ حِجُّ الۡبَیۡتِ مَنِ اسۡتَطَاعَ اِلَیۡہِ سَبِیۡلًا ؕ وَمَنۡ کَفَرَ فَاِنَّ اللّٰہَ غَنِیٌّ عَنِ الۡعٰلَمِیۡنَ

[…] Und wallfahrt zu diesem Haus – wer nur immer einen Weg dahin finden kann – ist den Menschen eine Pflicht vor Allah. Wer aber ablehnt (möge bedenken), dass Allah sicherlich unabhängig ist von allen Geschöpfen. 3:98
„Wer nur immer einen Weg dahin finden kann“

In diesem Versstück hat Allah die grundlegenden Bedingungen bezüglich der Hadsch festgelegt, wonach die Hadsch nur für diejenigen obligatorisch ist, welche die Kraft haben, zum Haus Gottes (nach Mekka, AdÜ ) zu gehen. Diesem Vers zufolge bedeutet dies, dass die Hadsch nicht verpflichtend ist, wenn man keine Reisemöglichkeit besitzt. Ebenso ist die Hadsch nicht obligatorisch, wenn man zwar eine Reisemöglichkeit besitzt, aber die körperliche Gesundheit es nicht zulässt, sich auf die Reise zu begeben. Wenn beide der oben genannten Bedingungen erfüllt werden, aber kein Frieden auf dem Weg gewährleistet ist und man die Befürchtung hat, dass Unruhe entstehen könnte und es Einschränkungen geben könnte, ist die Hadsch gemäß dem qur‘anischen Vers nicht obligatorisch.

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